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   BVerwG, 15.03.1979 - 8 CB 58.78   

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BVerwG, 15.03.1979 - 8 CB 58.78 (https://dejure.org/1979,1534)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1979 - 8 CB 58.78 (https://dejure.org/1979,1534)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1979 - 8 CB 58.78 (https://dejure.org/1979,1534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Widerspruch gegen die Einberufung zum Wehrdienst - Voraussetzungen einer besonderen Härte wegen Unabkömmlichkeit in dem elterlichen Gewerbebetrieb - Voraussetzungen der Annahme einer Unentbehrlichkeit im elterlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.03.1973 - V C 8.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1979 - 8 CB 58.78
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwGE 40, 127; 42, 97) [BVerwG 15.03.1973 - V C 8/72]ist ein Wehrpflichtiger für den eigenen oder den elterlichen Betrieb u.a. auch dann nicht unentbehrlich im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen werden kann.
  • BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 54.71

    Unentbehrlichkeit im privaten Betrieb - Härtefall durch Einziehung zur Bundeswehr

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1979 - 8 CB 58.78
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwGE 40, 127; 42, 97) [BVerwG 15.03.1973 - V C 8/72]ist ein Wehrpflichtiger für den eigenen oder den elterlichen Betrieb u.a. auch dann nicht unentbehrlich im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen werden kann.
  • BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 180.70
    Auszug aus BVerwG, 15.03.1979 - 8 CB 58.78
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwGE 40, 127; 42, 97) [BVerwG 15.03.1973 - V C 8/72]ist ein Wehrpflichtiger für den eigenen oder den elterlichen Betrieb u.a. auch dann nicht unentbehrlich im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen werden kann.
  • BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 10.74

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Anspruch auf Zurückstellung von der

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1979 - 8 CB 58.78
    Daß für die Frage innerbetrieblicher Auffangmaßnahmen nicht allein auf den Wehrpflichtigen abgehoben werden kann, wenn dieser nicht Betriebsinhaber ist, sondern daß es dann auch auf den Betriebsinhaber als solchen ankommt, folgt ohne weiteres daraus, daß, wie in BVerwGE 47, 180 (182 f. [BVerwG 13.11.1974 - VIII C 10/74]; mit weiteren Nachweisen) dargelegt, § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG den Betrieb des Wehrpflichtigen oder seiner Eltern als solchen, nicht den Wehrpflichtigen in Person, schützt.
  • BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen wegen rechtsmißbräuchlicher Herbeiführung

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1979 - 8 CB 58.78
    In dem Urteil vom 23. März 1972 - BVerwG 8 C 36.70 - (bei Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 61 insoweit nicht mit abgedruckt) ist dazu weiter ausgesprochen, das Merkmal, daß ein Ausfall durch innerbetriebliche Maßnahmen nicht aufgefangen werden kann, liege erst dann vor, wenn das auch durch - tatsächlich und rechtlich mögliche - Umdispositionen "seitens des Betriebsinhabers" nicht ermöglicht werden kann.
  • BVerwG, 12.11.1975 - 8 C 45.75

    Verteilung der Beweislast im Streit über die Zurückstellung eines Wehrpflichtigen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1979 - 8 CB 58.78
    In einem solchen Fall sind für den Betrieb eintretende Nachteile nicht unvermeidliche Folge der Einberufung, sondern sie sind darauf zurückzuführen, daß der Betriebsinhaber sich im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren nur unzulänglich oder überhaupt nicht um ihre Abwendung bemüht hat (vgl. das in der Beschwerdebegründung genannte Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 45.75 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 98]).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 57.80

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Rechtspflicht zur

    Im Falle des Klägers kommt eine Zurückstellung aufgrund der allgemeinen Härtereglung des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG nur in Betracht, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall der Arbeitskraft des Klägers für den landwirtschaftlichen Betrieb seines Onkels nicht durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen werden konnte (vgl.Beschluß vom 15. März 1979 - BVerwG 8 CB 58.78 - Buchholz 448.0 § 12 Nr. 131 S. 126 [127]).

    Die für den Betrieb eintretenden Nachteile sind dann nicht unvermeidliche Folgen der Einberufung, sondern darauf zurückzuführen, daß der Betriebsinhaber sich im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren unzulänglich oder überhaupt nicht um ihre Abwendung bemüht hat (Beschluß vom 15. März 1979 - BVerwG 8 CB 58.78 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.01.1985 - 8 B 201.84

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im eigenen oder elterlichen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats ist ein Wehrpflichtiger für den eigenen oder den elterlichen Betrieb u.a. auch dann nicht unentbehrlich im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen werden kann und deshalb nicht über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen wird (vgl. u.a. Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 48.76 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 117 S. 93 ; Beschluß vom 15. März 1979 - BVerwG 8 CB 58.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 131 S. 126 ).

    In derartigen Fällen sind die für den Betrieb eintretenden Nachteile nicht unvermeidliche Folge der Einberufung des Wehrpflichtigen, sondern darauf zurückzuführen, daß der Wehrpflichtige oder/und der Betriebsinhaber sich im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren nur unzulänglich oder überhaupt nicht um ihre Abwendung bemüht haben (vgl. Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 45.75 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 98 S. 35 ; Beschluß vom 15. März 1979 - BVerwG 8 CB 58.78 - a.a.O.; ständige Rechtsprechung).

  • BVerwG, 13.01.1982 - 8 C 72.81

    Allgemeiner Härtetatbestand - Spezielle Härtetatbestände - Entbehrlichkeit des

    Unter diesen Voraussetzungen läge eine die Zurückstellung rechtfertigende besondere Härte im Sinne von § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 ZDG nur dann vor, wenn der Kläger und der Betriebsinhaber die erforderlichen innerbetrieblichen Maßnahmen, die ihnen tatsächlich und rechtlich möglich waren, getroffen hätten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. März 1979 - BVerwG 8 CB 58.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 131 S. 126 [127]).
  • BVerwG, 22.11.1984 - 8 CB 37.84

    Folgen der Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen für die Erhaltung und

    Die mit der Beschwerde erhobene Rüge, das angefochtene Urteil weiche insoweit von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 15. März 1979 - BVerwG 8 CB 58.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 131 S. 126 ) ab, nach der keine die Zurückstellung rechtfertigende besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG vorliege, wenn der Betriebsinhaber sich im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren nur unzulänglich oder überhaupt nicht um ihre Abwendung bemüht habe, richtet sich deswegen in Wahrheit gegen die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Tatsachenwürdigung, die für die Frage der Abweichung ohne Bedeutung ist (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG VI CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128 S. 1 f.).
  • BVerwG, 21.05.1980 - 8 C 53.79

    Widerspruch gegen einen Einberufungsbescheid - Änderung eines

    Das ist ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 18. April 1973 - BVerwG 8 C 53.72 -, vom 13. November 1974 - BVerwG 8 C 10.74 -, vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 8 C 51.76 - und vom 10. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 15.78 - vgl. auch Beschluß vom 15. März 1979 - BVerwG 8 CB 58.78 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 131]).
  • BVerwG, 21.09.1983 - 8 B 20.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Maßgebliche Umstände bei der

    Auch die von der Beschwerde behauptete Abweichung (§ 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG) des angefochtenen Urteils von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1979 (BVerwG 8 CB 58.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 131 S. 126) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 16.12.1981 - 8 B 219.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurückstellung vom Wehrdienst

    Das angefochtene Urteil verneint in rechtlicher Hinsicht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 15. März 1979 - BVerwG 8 CB 58.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 131 S. 126 [127] m.w.N.) übereinstimmend die derzeitige Unentbehrlichkeit des Klägers für das väterliche Ingenieurbüro.
  • BVerwG, 25.03.1986 - 8 CB 40.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurückstellung vom Wehrdienst

    Auch die behauptete Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1979 - BVerwG 8 CB 58.78 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 131 S. 126 f.) und vom 1. April 1981 (a.a.O. S. 5) hinsichtlich der Frage, ob eine die Zurückstellung rechtfertigende Härte ausscheide, weil der Wehrpflichtige bzw. seine Eltern ihnen mögliche und zumutbare innerbetriebliche Maßnahmen unterlassen haben, liegt nicht vor.
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